Fragen und Antworten

Die Anlage

Mit dem Projekt SchiltSolar soll eine Photovoltaikanlage in überschaubaren Ausmassen auf zehn Hektaren erstellt werden. Das Projekt orientiert sich damit an den Minimalanforderungen des Bundes (gemäss Art 71a EnG).

Die erwartete Jahresproduktion der geplanten Anlage beläuft sich auf 14 GWh (Gigawattstunden) pro Jahr. Die entspricht dem Verbrauch von rund 3’000 Haushalten.

Bei einem positiven Entscheid können die Initianten die Projektentwicklung im Gebiet Schilt weiter vorantreiben und die Baueingabe im Juni 2024 einreichen. Die Inbetriebnahme von zehn Prozent der Anlage ist bis Ende 2025 umzusetzen. Der Vollbetrieb soll dann bis spätestens 2030 aufgenommen werden.

Der Baurechtsvertrag mit der Bergschaft soll über eine Zeitdauer von 35 Jahren abgeschlossen werden (maximal 5 Jahre Bauzeit und 30 Jahre Betriebszeit). Die 30 Jahre entsprechen der betriebswirtschaftlich sinnvollen Lebensdauer von Solarmodulen. Eine zweite Generation von Solarmodulen soll aber möglich sein. Deshalb sieht der Vertrag eine Verlängerungsoption vor.

Der Baurechtsvertrag sieht keine Vergrösserung der Anlage vor und das Gebiet würde auch keine Ausweitung der Anlage zulassen. Dies wäre auch nicht im Sinne der Bergschaft. Die Projektinitiantin hat sich mit der Bergschaft auf eine Anlagegrösse von 10 MW (Megawatt) geeinigt.

Der Gemeinderat der Einwohnergemeinde Lauterbrunnen hat beschlossen, dass allfällige Erträge in den Energiefonds einzulegen sind.

Als mögliche Verwendungszwecke hat er die finanzielle Förderung von Massnahmen zur Verbesserung der Wärmeeffizienz von Gebäuden, zur effizienten Nutzung elektrischer Energie sowie zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen durch einen Energiefonds und die Finanzierung der Energieberatung sowie der Öffentlichkeitsarbeit beschlossen.

Die Kosten für den Leitungsbau von der Photovoltaikanlage bis zum Einspeisepunkt ist Sache der Projektinitiantin. Die Kosten werden somit dem Projekt belastet.

Die notwendigen Netzverstärkungen vor dem Einspeisepunkt (zwischen Einspeisepunkt und dem BKW-Netz) werden in Zusammenarbeit mit dem lokalen Energieversorger EWL umgesetzt. Die Kosten hierfür können vollumfänglich bei der nationalen Netzgesellschaft Swissgrid zurückgefordert werden.

Die Photovoltaikanlage hat also voraussichtlich keinen Einfluss auf die geltenden Netznutzungstarife im Versorgungsgebiet der EWL Genossenschaft Lauterbrunnen.

Im Artikel 71a EnG  (Energiegesetz) ist festgehalten, dass die Anlage nach der Ausserbetriebnahme vollständig zurückgebaut werden muss und der bisherige Zustand wieder hergestellt werden muss. Dies verpflichtet die Projektinitianten zu jährlichen finanziellen Rückstellungen. Diese müssen bereits vor dem Bau in der Wirtschaftlichkeitsrechnung und im Businessplan berücksichtigt werden.

Umwelt und Umfeld

Durch die Aufständerung der Solartische wird effektiv nur wenig Bodenfläche verbaut. Aufgrund von temporären Eingriffen, bedingt durch Leitungsgräben oder Installationsplätze sind Ersatzmassnahmen nötig. Der Umfang und die flächige Ausdehnung von Ersatzmassnahmen sind von verschiedenen Faktoren wie der Entwicklungszeit, der Seltenheit oder Artenzusammensetzung der betroffenen Lebensräume abhängig.

Im Rahmen des Projekts werden die temporären und dauernden Eingriffe, aber auch die Ersatzmassnahmen mit einer Öko-Bilanzierung bewertet. Diese Öko-Bilanz muss dabei ausgeglichen oder positiv ausfallen. Die Ersatzmassnahmen sollen im Gebiet der Bergschaft Schilt-Busen umgesetzt werden.

Nein. Das UNESCO-Welterbe Gebiet umfasst nur die Südseite des Lauterbrunnentals, nicht aber das Gebiet rund um das Schilthorn. Die Schiltalp liegt in keinem Schutzgebiet oder Inventar.

Südlich der geplanten Solaranlagen kommen Flachmoore von regionaler Bedeutung vor sowie die Wildruhezone «Finel». Diese Bereiche werden bei der Planung besonders berücksichtigt.

Von den Dörfern Gimmelwald und Mürren, wäre die geplante Anlage nicht einsehbar.

Ja, der Projektbereich wird in den ersten 10 Jahren einem Monitoring unterzogen. Dieses soll mögliche Auswirkungen auf die Vegetation, den Boden und geschützte Einzelarten festhalten. Im Bedarfsfall werden weitere Ersatzmassnahmen vorgenommen.

Die Aussicht wird, wenn überhaupt, nur minimalst eingeschränkt. Die meisten Baufelder befinden sich oberhalb des Themenweges. Somit gibt es keine Einschränkungen beim Blick auf die eindrücklichen Nordwände.

Einzig auf einem kurzen Wegabschnitt von rund 90 Meter ist unterhalb des Wanderweges ein kleines Baufeld eingeplant. Das entspricht ca. 1.5% des 6 Kilometer langen Rundwegs. Bei genügend Wegabstand wird aber auch dieses Baufeld die Sicht kaum beeinträchtigen.

Der Startplatz für das Gleitschirmfliegen wurde explizit aus dem Projektperimeter ausgeschlossen. Somit bleibt das Starten am Schiltgrat auch nach dem Bau der Anlage möglich.

Für den Bau der Anlage müssen über drei bis vier Jahre rund 1’500 Tonnen Material pro Jahr auf die Schiltalp transportiert werden, insgesamt also rund 6’000 Tonnen. Zum Vergleich: Für das Lauberhornrennen werden jährlich ebenfalls 1’500 Tonnen Material nach Wengen und zurück transportiert.

Die Schilthornbahn hat für ihren Neubau eigens eine Transportbahn von Stechelberg nach Mürren eingerichtet. Es ist angedacht, diese auch für den Transport der Solaranlagen einzusetzen.

Die Solartische werden ohne den Einsatz von Beton im Boden verankert. Sie werden mit Erdschrauben fixiert, sodass sie nach der Betriebsdauer problemlos wieder entfernt werden können.

Alpine Photovoltaik

In hochalpinen Gebieten scheint die Sonne öfter, es gibt weniger Nebeltage und die schneebedeckte Umgebung reflektiert das Licht. Diese intensive Sonneneinstrahlung ermöglicht ganzjährig eine hohe Stromproduktion. Nicht zuletzt arbeiten die Solarmodule bei geringeren Temperaturen effizienter und mit höherem Wirkungsgrad.

Alpine Photovoltaikanlagen können die Hälfte ihres Stroms im Winterhalbjahr liefern. Durch einen steilen Aufstellwinkel der Solarmodule und ihrer Installation rund 2.5 Meter über dem Boden, bleiben sie mehrheitlich schneefrei und damit einsatzbereit. Im Frühling liefern sie die grössten Mengen an Energie. Zu diesem Zeitpunkt sind die Speicherseen leer und können kaum Strom aus Wasserkraft bereitstellen.

Photovoltaikanlagen im alpinen Raum können also nicht nur besonders effizient Energie produzieren, sie liefern ganzjährig Strom – und insbesondere den benötigten Winterstrom. Mit einheimischer und nachhaltiger Energie können diese Anlagen die Versorgungssicherheit in der Schweiz verbessern und die Abhängigkeit von Stromimporten reduzieren.

Der Bund hat das Ziel, bis 2050 komplett auf erneuerbare Energie umzusteigen. Dabei soll Photovoltaik eine wichtige Rolle in der Energieversorgung einnehmen. Das Schweizer Parlament hat mit der Verabschiedung von Artikel 71a des Energiegesetzes Ende September 2022 den «Solarexpress» lanciert.

Ziel des Gesetzes ist es, die Stromversorgung im Winter rasch zu verbessern. Hierfür fördert er alpine Photovoltaikanlagen, bis schweizweit eine Gesamtproduktion von zwei Terawattstunden erreicht ist. Dies entspricht 2 Milliarden Kilowattstunden oder dem Verbrauch von rund 440’000 Haushalten.

Das Gesetz ermöglicht einen schnelleren Bewilligungsprozess sowie Subventionen von bis zu 60 Prozent der anrechenbaren Investitionskosten. Um diese in Anspruch nehmen zu können, müssen die geplanten Anlagen gewisse Bedingungen erfüllen. Hierzu gehört eine jährliche Stromproduktion von mindestens zehn Gigawattstunden und ein klar definierter Winterstromanteil. Zudem müssen bis Ende 2025 mindestens zehn Prozent der erwarteten Produktion ins Netz eingespeist werden. Eine weitere Auflage ist, dass die Anlage am Ende der Lebensdauer vollständig zurückgebaut werden muss. Diese Kosten sind im Businessplan zu berücksichtigen.

Gegenstimmen

Für den Zubau an Solaranlagen gibt es verschiedene Lösungsansätze. Solaranlagen können beispielsweise auf Dächern, entlang von Lärmschutzwänden an Autobahnen oder eben im hochalpinen Bereich installiert werden. Die verschiedenen Ansätze haben unterschiedliche Vorteile und Nachteile. Sie sind aber gemeinsam nötig, um die Ziele der Energie- und Klimastrategie des Bundes zu erreichen.

Für die Installation auf Dachflächen sind vorgängig teilweise Dachsanierungen nötig. Zudem produzieren sie den Strom vorwiegend im Sommerhalbjahr und der Zubau der vielen kleinteiligen Anlagen nimmt Zeit in Anspruch. In hochalpinen Gebieten scheint die Sonne öfter, es gibt weniger Nebeltage und die schneebedeckte Umgebung reflektiert das Licht. Diese intensive Sonneneinstrahlung ermöglicht ganzjährig eine hohe Stromproduktion, insbesondere den benötigten Winterstrom. Pro Anlagenfläche wird etwa dreimal mehr Winterstrom produziert als im Mittelland.

Im 2017 hat das Stimmvolk das revidierte Eerngiegesetz angenommen und damit den Bau neuer Kernkraftwerke verboten. Dies führt zum schrittweisen Ausstieg aus der Kernenergie. Aktuell läuft ein politischer Prozess über die Aufhebung des Neubauverbots. Ob der Neubau von Kernkraftwerken in der Bevölkerung akzpetiert würde, ist gegenwärtig nicht bekannt.

Wir brauchen allerdings rasche Lösungen für die nächsten zehn bis zwanzig Jahre, um den Strommangel im Winterhalbjahr zu verringern. Alpine Photovoltaikanlagen können hier einen wichtigen Beitrag leisten.

Der sparsame und effiziente Umgang mit Strom ist ohne Frage ein wichtiger Hebel für ein nachhaltiges Energiesystem. Je weniger Strom wir verbrauchen, desto weniger Strom muss bereit gestellt werden und umso schneller lässt sich der Bedarf aus erneuerbaren Quellen speisen. Bisher wird dieses Potenzial zu wenig genutzt. 

Die Energieversorgungsunternehmen unterstützen ihre Kundinnen und Kunden bei einem sparsamen Umgang mit Energie, z.B. mit Energieberatungen, dem Einbau intelligenter Stromzähler etc.

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